Bauantrag / Baugenehmigungsfreistellung

Freitag, 20 Oktober, 2017 - 13:15

Bauantrag / Baugenehmigungsfreistellung

Heute Morgen erhielten wir per Post unseren Baugenehmigungsfreistellungsantrag vom Architektenbüro. Diesen können wir nun in mehreren Ausführungen an das Amt Nordstormarn, an die Gemeinde Wesenberg und an EBH unterschrieben weiterleiten. Da wir keinen Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren einreichen müssen, sondern nur eine Genehmigungsfreistellung, sollte dieser binnen 4 Wochen genehmigt sein. Dieses Verfahren ist möglich, da wir im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen und aus diesem mit unserem Bauvorhaben auch nicht Abweichen. Kleiner Tipp an alle zukünftigen Häuslebauer: Fragt bei eurem zuständigen Amt expliziet nach dieser Antragsform. So können einige wertvolle Wochen und teilweise Monate gesparrt werden.

Einziges Problem welches uns ereilt hat, ist das Fehlen des Entwässerungsantrages. Leider wurde dieser nicht automatisch von EBH´s Architektenbüro mit angefertigt, da dieser wohl nicht in allen Regionen Deutschlands erforderlich ist. Dieser muss nun mit Hochdruck angefertigt und dem Freistellungsantrag beigefügt werden. Das Nachreichen dieser Unterlagen ist leider sehr nachteilhaft, da wir automatisch in das langwiriege Genehmigungsverfahren rutschen, sobald die Unterlagen nicht komplett vollständig sind.

Auch hier hätten wir uns gewünscht, etwas umfangreicher vom Architektenbüro beraten worden zu sein. Wie beim "hin und her" mit den Kanalplänen, hakt es hier wohl leider wieder an den regionalen Unterschieden und Feinheiten, wo ein ortsansässiger Architekt vielleicht von Vorteil gewesen wäre.

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