Jörg und Sarah Brauer
Jörg und Sarah Brauer
Beschreibung / Vorwort:
Einleitung
Wir haben in 2014 und 2015 für unser Eigenheim ein Glashaus bei der Firma RBE - Rationelle Bauelemente in Stuhr/Groß Mackenstedt gekauft. Um es vorweg zu nehmen: Dies war aus unserer Sicht eine ziemlich schlechte Entscheidung. Diese Seite möchten wir nutzen, um unsere persönlichen Erfahrungen bei diesem Bauvorhaben zu schildern. Bevor ich detailliert beschreibe, wie das Bauvorhaben so abgelaufen ist, und wie RBE darauf reagiert hat, nur ein kleines Beispiel vorab:
- Juli 2014: Beim Beginn des Aufbaus stellt sich heraus, dass die Traversenverglasung nicht passt, weil jemand beim Aufmaß nicht aufgepasst hat.
- Oktober 2014: Jetzt soll tatsächlich die Traversenverglasung eingesetzt werden. Leider passt eine der Scheiben wieder nicht. Die andere is offensichtlich kaputt, da ist ein Stück abgesplittert, wurde aber trotzdem eingesetzt.
- Februar 2015: Jetzt passen die Scheiben, allerdings wurden die offenen Kanten der Gläer nicht gebrochen.
- März 2015: Es kommen mal wieder Handwerker von RBE mit neuen Scheiben. Diese passen auch, nur leider wurden die Kanten der Gläser wieder nicht nachbearbeitet, so dass diese ebenfalls rasiermesserscharf sind.
- April 2015: Es werden tatsächlich die richtigen Scheiben eingebaut und das Glashaus ist in einem abnahmefähigen Zustand.
Selbstverständlich gingen zwischen all diesen Terminen viele Schreiben zwischen hin und her, in denen etwa unterstellt wurde, dass wir deren Verpflichtung zur Mängelbehebung verkennen würden und die Traversenverglasung mängelfrei wäre.
Unter dem Strich bleibt:
- Es hat deutlich länger gedauert bis wir ein fertiges Glashaus hatten als vertraglich festgehalten war (laut Vertrag Ende Juli 2014, tatsächlich war das Vorhaben erst im Mai 2015 abgeschlossen).
- Das Vorhaben wurde unter dem Strich deutlich teurer (durch Anwaltskosten, durch einen Vergleich, und durch die Verzögerungen, welche Mehrarbeiten anderer Gewerke zur Folge hatten).
- Das Vorhaben war durch ständigen Stress und Ärger geprägt, was uns am meisten störte.
Warum RBE?
Meine Schwiegereltern haben vor etwa 8 Jahren ein Glashaus bei RBE gekauft und waren damals mit den Leistungen sehr zufrieden. Da lag es nahe, dass wir uns auch an RBE wenden, zumal uns die Glashäuser von Solarlux sehr zugesagt haben und es da nur ein recht dünnes Händlernetz im Bremer Umland gibt. Offen gesagt hat Herr Slawomir Anglewitz, Verkäufer bei RBE, in den Angebotsgesprächen einen ziemlich rückgratlosen Eindruck hinterlassen, weshalb meine Frau und ich ein eher schlechtes Bauchgefühl hatten. Aber bei meinen Schwiegereltern war ja alles super, was soll da schon schief gehen? Ausserdem gab es im Internet keine Erfahrungsberichte zu dem Unternehmen, insbesondere keine kritischen, was sich in der Zwischenzeit geändert hat.
Der AblaufWie oben bereits beschrieben hat das Bauvorhaben deutlich länger gedauert als ursprünglich geplant. In diesem Abschnitt möchte ich kurz den Ablauf skizzieren und mit einigen Bildern verdeutlichen, was da so passiert ist.April 2014: Die Angebotsphase
Uns war schnell klar, wie unser Glashaus aussehen sollte und von Herrn Anglewitz bekamen wir schnell ein Angebot, welches in der Summe jedoch deutlich über unserem selbstgesetzten Budget lag. Ein wichtiger Punkt dieses Glashauses war eine umlaufende Bodenschiene, so dass sich die Glaselemente an die Seiten verschieben lassen. Da es im Sommer unter einem Glasdach sehr warm wird, war uns diese Eigenschaft sehr wichtig.
Um das Glashaus mit unserem begrenztem Budget in Einklang zu bringen, haben wir auf der einen Seite einen gewissen Nachlass ausgehandelt und auf der anderen Seite beschlossen einige der Glaselemente nachrüsten zu lassen. Herr Anglewitz bot uns dann die Nachrüstung einzelner Glaselemente mit an, eine umlaufende Bodenschiene sollte dennoch installiert werden. Der Aufbautermin war so abgestimmt und festgehalten, dass unsere Gärtner direkt an den Wintergarten ranpflastern sollten. Dieses Angebot haben wir unterzeichnet, womit eine gut einjährige Odyssee anfing.
Juli 2014: Aufbau Versuch #1
Im Juli wurde mit dem Aufbau begonnen. Leider stellte sich schnell heraus, dass die gelieferte Dachkonstruktion keine umlaufende Bodenschiene erlaubt: Dort, wo die Schiene langlaufen sollte, standen Pfosten im Weg. Nach einem Anruf unsererseits erschien Herr Slawomir Anglewitz auf der Baustelle und entschuldigte sich vielmals. Da sei eine andere Konstruktion geliefert worden als von ihm bestellt und er würde sich darum kümmern, alles in Ordnung zu bringen. Er schlug vor, eine andere Aufhängung für die Glaselemente zu installieren, und die Pfosten an Ort und Stelle zu lassen. Dem haben wir zugestimmt, und er wollte sich so schnell wie möglich um Behebung kümmern.
Zu diesem Zeitpunkt bestand das Glashaus also aus einem Dach über dem Kopf und ein paar Pfosten. Es gab jedoch keine Glaselemente an den Seiten, keine Bodenschienen und auch keine Traversenverglasung. Das sollte sich für lange Zeit nicht ändern.
Schriftlich haben wir das leider nicht, nur die Aussagen unter Zeugen. Aber Herr Anglewitz hat sofort alles eingestanden und zeigte sich sehr kompromissbereit, weshalb wir uns zu diesem Zeitpunkt keine großen Sorgen gemacht haben. Später konnte oder wollte Herr Anglewitz sich daran nicht mehr erinnern. Ob hier eine spontane Gedächtnislücke vorliegt oder er unter Druck gesetzt wurde, vermag ich nicht zu beurteilen. Spielt ja auch keine Rolle.
Im Oktober sollte der Wintergarten so umgebaut werden, dass die Glaselemente über eine umlaufende Schiene hin und her geschoben werden können. Hierzu sagte uns Herr Anglewitz im Juli, dass die bereits installierten Pfosten an ihren Positionen bleiben sollen und die Glaselemente dafür von innen angebracht werden. Jetzt hingegen wollten die Monteure neue Pfosten installieren, was überhaupt nichts mit der besprochenen Lösung zu tun hatte. Eine passende Traversenverglasung hatten die Monteure wieder nicht dabei. Um den Sachverhalt zu klären, haben wir Herrn Stoermer angerufen, seines Zeichens Geschäftsführer von RBE.
Oktober 2014: Aufbau Versuch #2
In diesem Telefonat behauptete Herr Stoermer, meine Frau hätte RBE für diese Arbeiten einen kostenpflichtigen Auftrag erteilt. Als wir widersprachen beorderte Herr Stoermer die Monteure umgehend von der Baustelle weg. Interessant ist der Zustand, in dem die Baustelle hinterlassen wurde; die Monteure sind nämlich unverzüglich mit aufgerissenem Pflaster von dannen gezogen. Zur Information: Wir hatten zu dem Zeitpunkt eine 9 Monate alte Tochter, die gerade mit dem Laufen begonnen hat. Eine Baustelle auf diese Art und Weise zurückzulassen ist unzumutbar. Wir haben daher RBE aufgefordert, das aufgerissene Pflaster wieder in Ordnung zu bringen. Das Resultat sieht man auf folgendem Bild. Vorher war das Pflaster intakt, jetzt haben wir amateurhaft zusammengestückeltes Pflaster und noch immer keine Bodenschiene, keine Traversenverglasung, und keine Glaselemente. Das sollte auch noch einige Monate so bleiben.
Später vertrat Herr Anglewitz per Email die gleiche Ansicht wie Herr Stoermer, nämlich dass RBE von meiner Frau den Auftrag fü die Arbeiten erhalten habe. Weiter schickte er uns für die im Oktober zu erledigenden Arbeiten nachträglich ein Angebot über EUR 3.873,45 zu. Meine Frau soll also ohne vorliegendes schriftliches Angebot einfach mal so Arbeiten für mehrere tausend EUR in Auftrag gegeben haben? Auch behauptete Herr Anglewitz per Email, dass er mit meiner Frau die Details des Umbaus vorab geklärt habe.
Später fragte ich Herrn Holle ob RBE nach wie vor die Ansicht vertritt meine Frau hätte einen Auftrag für einen kostenpflichtigen Umbau erteilt. Dies verneinte Herr Holle. Ob die Herren Stoermer und Anglewitz sich geirrt haben, absichtlich gelogen haben, oder aber aus Kulanz ihre Meinung geändert haben, will ich an dieser Stelle nicht beurteilen. Der geneigte Leser bildet sich da bestimmt selbst eine Meinung. Vielmehr vertrat RBE nun die Ansicht, dass sie das Glashaus von vornherein dem Vertrag entsprechend haben umsetzen wollen und von uns davon abgehalten würden.
Aus unserer Einschätzung ist der Vertrag so schwammig formuliert und die beiliegenden Bilder so undetailliert, dass eine Beweisführung vor Gericht auf dieser Basis schwierig wäre. Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens wäre daher unsicher und mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden.
Oktober 2014: Die Dachverglasung
Meine Frau und ich haben uns im Juli 2014 darüber geärgert, dass wir so blöd waren eine geteilte Dachverglasung mit Stößen in der Mitte zu bestellen, weil sich hier zwangsläufig Schmutz ansammelt. Es stellte sich jedoch heraus: Wir waren nicht so blöd, sondern haben einteilige Glaselemente bestellt, was auch im Angebot eindeutig zu erkennen ist. Im Oktober 2014 musste RBE daher die gesamte Dachverglasung, insgesamt rund 24 qm VSG, austauschen. Das war ein Fehler, der vermutlich richtig Geld gekostet hat.
Februar 2015: Es wird wieder gebaut
Zähneknirschend haben wir uns im Dezember 2014 mit RBE verglichen, weshalb der lustige Glashaus-Bau im Februar 2015 weiterging. Die Monteure hatten dieses Mal eine Traversenverglasung dabei, welche sogar gepasst hat.
Gemeinsam mit den Herren Anglewitz und Holle haben wir eine Begehung zwecks Abnahme durchgeführt, bei welcher wir einige Punkte bemängelt haben:
- Die Glaselemente sind nicht justiert worden und waren daher sehr schwergängig.
- Es fehlten Schraubblenden.
- Die Kanten der Traversenverglasung waren nicht gebrochen.
- Die Monteure haben Klebereste am Aufbau hinterlassen.
- Eines der Glaselemente hatte einen Lackschaden.
- Gleiches gilt für ein Höhenausgleichsprofil.
- Gleiches gilt für eine Dachsprosse.
- Die Wandanschlussdeckel greifen nicht.
Eigentlich nur Kleinigkeiten, die schnell zu beheben wären. Mal davon abgesehen, dass die Kanten der Traversenverglasung nicht in Ordnung waren.
März 2015: Mängelbehebung
Im Rahmen der Mängelbehebung wurde die kaputte Traversenverglasung ausgetauscht und auch ein Großteil der angezeigten Mägel behoben. Die Scheiben waren immerhin heil, nur die Glaskanten wieder nicht gebrochen und daher unglaublich scharf. So langsam haben wir das Jahr voll, und das für ein Glashaus. Der Bau unseres Eigenheims dauerte nicht so lange.
April 2015: Mal wieder die Traversenverglasung
Herr Armin Holle vertrat in einem Schreiben die Ansicht, dass die installierte Traversenverglasung in Ordnung wäre. Meinen Einwand, dass die Kanten rasiermesserscharf seien und nicht gebrochen wurden, versuchte er kurzerhand mit der Aussage abzubügeln, dass so etwas keinen Mangel darstelle und RBE keine Verpflichtung habe das Problem zu beheben. Ein Foto meines blutenden Fingers hat RBE dann wohl doch davon überzeugen können, dass Handlungsbedarf besteht. Die Glaskanten müssen entweder gebrochen/geschliffen werden oder dürfen nicht offen liegen, wegen der offensichtlichen Verletzungsgefahr. Das hat sich dann wohl auch bei RBE rumgesprochen.
Es wurden dann tatsächlich passende, heile und geschliffene Gläser installiert, und das bereits beim fünften Anlauf, fast ein Jahr nach Auftragserteilung.
Angebotsvergleich
Vergleichen lohnt sich: Für unser Glashaus haben wir ein umlaufendes Streifenfundament von etwa 14 Metern benötigt, welches uns auch von RBE angeboten wurde. Natürlich haben wir auch Vergleichsangebote eingeholt, welche dann nur einen Bruchteil des von RBE angebotenen Preises ausgemacht haben. Selbstredend haben wir das Streifenfundament nicht bei RBE beauftragt.
Die Haustür
Bevor mit dem Aufbau des Glashauses begonnen wurde, haben wir bei RBE auch eine Haustür von Kompotherm beauftragt. Die Haustür ist qualitativ in Ordnung, interessant war allerdings wieder der Aufbau:
- Während des Gesprächs mit Herrn Anglewitz haben wir deutlich darauf hingewiesen, dass unser Haus zum Zeitpunkt des Einbaus bereits bewohnt sein wird. Er sagte in dem Gespräch zu, dass selbstverständlich ein Staubzelt verwendet würde.
- Als die Monteure zwecks Einbau bei uns erschienen sind, hatten sie natürlich kein Staubzelt dabei, so dass auf unseren Druck noch einer der Monteure losgefahren ist um eines zu besorgen.
- Zunächst wurde das Staubzelt dann für die Arbeiten mit der Flex auch aufgebaut und dann nach der Demontage der provisorischen Bautür in unseren Hausflur geworfen. Soweit so schlecht. Bei späteren Flexarbeiten wurde das Staubzelt gar nicht mehr aufgebaut. Man kann sich vorstellen, wie unser Haus danach aussah.
- Die Monteure wähnten sich unbeobachtet und machten sich freudig darüber lustig, dass sie jetzt ja doch ohne Staubzelt flexen.
- Darauf hingewiesen schrieb Herr Slawomir Anglewitz, dass das ja alles gar nicht den Tatsachen entspräche. Für den Zustand unseres Hauses nutzte er den Ausdruck "Reststaub-Entwicklung, was völlig normal sei". Weiter sei das Staubzelt vertraglich nicht vereinbart gewesen und zu keinem Zeitpunkt von ihm zugesagt worden, weshalb zusätzliche Kosten in Höhe von EUR 250,- im Raum stünden.
- Die Haustür selbst hat nicht wirklich gut in die Aussparung gepasst, weshalb wir jetzt eine unnötige Stolperkante am Eingang haben. Das Aufmaß wurde von Herrn Anglewitz genommen. Die Monteure äußerten sich an dem Tag in einer Art und Weise über die Genauigkeit des Aufmaßes, welche ich an dieser Stelle lieber nicht wiedergeben möchte, da sie leicht als beleidigend aufgefasst werden könnte.
Hier stehen unterschiedliche Behauptungen im Raum, und rechtlich wird es kaum abschließend zu klären sein wer die Wahrheit sagt. Sollte so ein Fall vor Gericht landen, dann kommt es nur darauf an wem das Gericht eher glaubt. Wir raten also unbedingt, selbst solche vermeintlichen Kleinigkeiten wie die Nutzung eines Staubzeltes unbedingt schriftlich festzuhalten.
Und das sagen die Handwerker ...
Spannenderweise hatten wir durch Zufall einen Handwerker im Haus, der früher für RBE tätig war. Er bot uns an sich einmal das Glashaus anzugucken, mit dem Hinweis, dass er ja die Stellen kennt an denen gerne ein wenig gepfuscht wird. Erwartungsgemäß hat er auch die üblichen Stellen entdeckt. Interessant war seine Aussage, dass das normal sei und viele Kunden von RBE dann zu Rollo Rieper am Weserpark gingen um das Glashaus nachträglich in Ordnung bringen zu lassen. Hätte ich das vorher gewusst ...
Kreative Auslegung der Rechtslage
Nachdem die Haustür eingebaut wurde, haben wir die einen Teil der Rechnung einbehalten solange bis der Wintergarten mängelfrei und abgenommen ist. Herr Armin Holle versuchte uns unter Druck zu setzen, dass unser Vorgehen (die Kopplung der Zahlung der Haustür an den Wintergarten) nicht rechtens sei, und hat auch einen Mahnbescheid beim Amtsgericht Uelzen gegen meine Frau und mich erwirkt. Dieser Mahnbescheid bestand übrigens noch gute 5 Monate nachdem wir die Rechnung für die Haustür bezahlt hatten.
Natürlich war unser Vorgehen rechtmäßig. Der BGH hat geurteilt, dass solch ein Vorgehen rechtmäßig ist, sofern einige Bedingungen erfüllt sind: Die Vertragsparteien sind identisch und die gleiche Baustelle ist betroffen. Später hat Herr Armin Holle dann versucht zu argumentieren, dass wir keinerlei Ansprüche hätten, da der Wintergarten vertragsgemäß errichtet wurde und die Verzögerungen auf unseren eigenen Wunsch entstanden seien. Dadurch hätten wir keine gerechtfertigten Forderungen an RBE, der Wintergarten sei ja schließlich wie vereinbart errichtet worden.
Ich bin kein Jurist, und ich bin froh darüber mich in meinem Alltag nur wenig mit der Juristerei auseinandersetzen zu müssen. Ich war jedoch stets beeindruckt, mit welch kreativen Argumentationen uns Herr Holle im Auftrag von RBE überrascht hat.
Dezember 2015: Der Spaß geht weiter
Anfangs hatte ich geschrieben, dass wir während der Angebotsphase einige Glaselemente gestrichen haben, um das Angebot mit unserem Budget in Einklang zu bringen. Herr Anglewitz hat uns als Vertragszusatz angeboten, dass wir diese Glaselemente jederzeit nachrüsten können, wogegen sich RBE inzwischen selbstredend sträubt. Interessant empfinde ich die Auffassung von RBE, dass das Unternehmen berechtigt ist Vertragszusätze einseitig zurückzunehmen. Nicht, dass wir ein besonders ausgeprägtes Interesse daran hätten weiter mit RBE zu tun zu haben, aber die Reaktion des Unternehmens hat uns dann doch interessiert.
Eine Anfrage bei der Firma Ahlers Bauelemente in Oldenburg wurde übrigens abgelehnt: Wegen des Konflikts mit RBE seien wir Risikokunden und damit uninteressant.
Vielleicht finden wir ja doch noch ein Unternehmen, welches uns einfach drei Glaselemente für unseren Wintergarten liefern möchte. Unsere Ansprüche sind gering: Das Glas sollte heil sein und die Schiebeelemente ordentlich justiert sein. Für gewisse Unternehmen am Markt scheint aber bereits dies eine kaum überwindbare Herausforderung zu sein.
Fazit
Wenn mich jemand danach fragt, wie zufrieden ich als Kunde von RBE bin, dann lautet meine Antwort sinngemäß: Lieber verzichte ich auf ein Glashaus als noch einmal mit dieser Firma etwas zu bauen. Inzwischen haben wir Erfahrungen gemacht und Informationen zur Hand, die uns damals nicht vorlagen. Hätte ich etwa gewusst, dass ein kleines Unternehmen wie RBE einen eigenen Juristen beschäftigt, wären bei mir sofort die Alarmglocken angegangen und ich hätte das Weite gesucht.
Ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass ich niemandem davon abrate ein Vertragsverhältnis mit RBE einzugehen. Dies ist eine Entscheidung, welche jede/r Interessent/in für sich selbst treffen muss. Auf dieser Seite beschreibe ich lediglich den belegbaren Ablauf unseres Bauvorhabens und gebe Tipps, wie sich das Konfliktpotenzial bereits bei der Vertragsgestaltung reduzieren lässt.
Als Bauherr führt man sich immer wieder vor Augen, wie wichtig es ist noch jede Kleinigkeit schriftlich im Vertrag festzuhalten. Wenn man ganz ehrlich zu sich selbst ist, dann lässt man das mitunter ein wenig schleifen, gerade wenn wie bei einem Neubau so viele Gewerke zu organisieren sind. Weiter ist es für den Laien ohne die nötige Erfahrung (wozu ich mich zähle) gar nicht möglich zu überblicken, was überhaupt alles an Kleinigkeiten festzuhalten wäre. Bis zu einem gewissen Grad ist daher das Vertrauen auf mündliche Absprachen unumgänglich. Wenn man bei einem Unternehmen landet, welches sich dafür später nicht mehr interessiert, ist man schnell in einer Patt-Situation angekommen, in der ein Nachweis bei abweichender Ausführung sehr schwierig ist.
Interessanterweise schlägt Google, wenn man jetzt nach dem Begriff RBE Stuhr sucht, inzwischen den verwandten Suchbegriff RBE Stuhr Geschädigte vor. Eine entsprechende Domain wurde vor einiger Zeit von einer Person in Syke registriert, auch wenn Sie keinerlei nennenswerten Inhalt hat. Wir scheinen mit unseren Erfahrungen also nicht ganz allein zu sein.