Erste Rechnungen erhalten

Sonntag, 21 Mai, 2017 - 08:34

Erste Rechnungen erhalten

Am 19. Mai 2017 haben wir die ersten Rechnungen von der Notarin erhalten. Die Rechnungen beinhalten die Beurkundung des Grundstückskaufvertrages sowie der Grundschuldbestellung. Die Übersendung der jeweiligen vollstreckbaren Ausfertigungen für die Grundschuldbestellungen an unsere Bank kann erst erfolgen, wenn die Verkäuferin die notariell beglaubigte Zustimmung an die Notarin übersandt hat und wir die Rechnungen beglichen haben. 

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