Welche Änderungen bei den Fördersätzen bevorstehen
In den letzten Monaten wurde viel über die anstehende Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes diskutiert. Ab dem nächsten Jahr werden Hausbesitzer voraussichtlich dazu verpflichtet, bei einem Heizungsaustausch auf eine ökologische Heizalternative umzusteigen. In diesem Zusammenhang sollen auch die Förderungen neu angepasst werden. Die parlamentarische Verabschiedung steht allerdings noch bevor. Daher gibt es noch keinen abschließenden Beschluss zur künftigen Struktur der Fördermaßnahmen. Es wird jedoch allgemein erwartet, dass die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Subventionen für den Einbau von Wärmepumpen ab 2024 umgesetzt werden.
Geplant ist eine Basisförderung von 30 Prozent für alle Heizsysteme, die den neuen gesetzlichen Anforderungen genügen, einschließlich Wärmepumpen und Fernwärme. Zusätzlich soll ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den Ersatz alter Heizsysteme wie Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alter Gas-Heizungen eingeführt werden. Ein weiterer Bestandteil des neuen Förderprogramms ist der Einkommensbonus von 30 Prozent, der für Haushalte mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von unter 40.000 Euro gelten soll. Insgesamt wird die Unterstützung auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt sein.
Zuschüsse 2023 gegen 2024 - was lohnt sich mehr?
Obwohl die prozentualen Unterstützungssätze wahrscheinlich ansteigen werden, ist es nicht unbedingt ratsam, mit dem Kauf einer neuen Wärmepumpe zu warten, bis die Änderungen wirksam werden. Zwar sollen die neuen Unterstützungssätze auf bis zu 70 Prozent der Kauf- und Einbaukosten erhöht werden, doch die Gesamtsumme der förderfähigen Investitionen wird gleichzeitig auf 30.000 Euro reduziert. Dies bedeutet, dass der höchstmögliche Zuschuss ab dem nächsten Jahr 21.000 Euro betragen wird. Vergleicht man diese Zahlen mit der aktuellen Situation, so zeigt sich, dass die derzeit möglichen absoluten Zuschüsse in einigen Fällen sogar höher ausfallen können. Der Grund dafür liegt in der derzeitigen Obergrenze der förderfähigen Investitionen von 60.000 Euro. So können Wärmepumpen heute mit bis zu 24.000 Euro gefördert werden, obwohl der maximale Fördersatz nur 40 Prozent beträgt.
Darüber hinaus bietet das innovative Unternehmen MVV noch in diesem Jahr einen Sommerrabatt auf neue Wärmepumpen an. Bis zum Ende des Aktionszeitraums am 30.09.2023 kann ein Rabatt in Anspruch genommen werden, der den Umstieg auf ein nachhaltiges und umweltschonendes Heizen deutlich vereinfacht.
Dort können die Fördergelder beantragt werden
Die Beantragung der Unterstützung für Einzelmaßnahmen ist direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Es ist sehr wichtig, dass der Förderantrag vor Beginn der Durchführung der Maßnahme gestellt wird. Neben der Förderung durch den Bund gibt es auch großzügige Förderprogramme durch die Bundesländer sowie durch einige Kommunen und deren Stadtwerke. Angesichts der verschiedenen Fördermöglichkeiten kann es schnell kompliziert werden, den Überblick zu behalten.
Wer bei dem Wechsel zu einer Wärmepumpe auf die Leistungen von MVV setzt, kann einen speziellen Förderservice in Anspruch nehmen. Dieser stellt weitere Informationen zur Verfügung und unterstützt bei der konkreten Beantragung von Fördergeldern.