Photovoltaik - 2. Technische Details
Ost-West-Dach auch geeignet
Ein Ost-West-Dach hat tatsächlich 20 % weniger nutzbare Einstrahlung. Die 20 % weniger nutzbare Einstrahlung entstehen mittags, wenn meist geringer Eigenverbrauch herrscht. Morgens und abends ist die Ost-West-Ausrichtung gleichgut, sodass die für den Eigenverbrauch morgens und abends zur Verfügung stehende Strommenge gleich ist. Wegen des ähnlich hohen Eigenverbrauch bei geringem Gesamtertrag steigt der Eigenverbrauchs-Anteil bei einer 10 kWp-Anlage von ca. 18 % (Süd) auf ca. 22 % (Ost-West).
Einspeisemanagement und ggf. Umgehung der Pflicht dazu
Um der Gefahr der Netzüberlastung zu sonnigen Mittagsstunden entgegenzuwirken, werdem dem Anlagenbetreiber Maßnahmen auferlegt. Er kann zwischen drei Varianten wählen:
- Teilnahme am Einspeisemanagement
Das Stromunternehmen kann per Funk die Anlage runterfahren teilgenommen wird. Die Mehrkosten (größerer Wechselrichter 300 €, Rundsteuerempfänger 400-800 € zzgl. Zubehör & Montage) liegen aber meist höher als die Ertragsseinbußen (<800 €). - harte 70-%-Regelung
Die Leistung der Anlage wird auf 70% der Nennleistung begrenzt (z.B 7 kW bei einer 10-kWp-Anlage). - weiche 70-%-Regelung
Die Leistung der Anlage abzüglich des Eigenverbrauchs wird auf 70% der Nennleistung begrenzt. Dazu ist ein Verbrauchsmanager erforderlich, z.B. für einen SMA-Wechselrichter der Sunny Home Manager (wurde uns für 590 € angeboten) oder für einen Fronius-Wechselrichter ein S0-Zähler (ca. 60 €) - Für eine Ost-West-Anlage ist die harte 70-%-Regelung kein Problem, weil nicht beide Dachflächen gleichzeitig ihre Leistungsmaximum erreichen und man nie in die Abregelung kommt. Eine Süd-Anlage dagegen hat über das Jahr 3-4 % Verlust durch die harte 70-%-Regelung, sodass man über die weichen 70 % oder das Einspeisemangement nachdenken sollte.
Steuefreie Gewinne möglich
In der Regel bleiben PV-Anlagen-Besitzer unter der Grenze von 410 € pro Jahr Nebeneinkünften durch selbständige Arbeit und fallen somit unter die Härtefallausgleichsregelung, sodass die Gewinne steuerfrei bleiben. Wenn bereits andere Einkünfte aus selbständiger Arbeit bestehen, muss das, was man mit der Anlage verdient (Ertrag minus Abschreibungsbetrag), ggf. mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden (bis zu ca. 50 €/Jahr Steuerbelastung). Ggf. ist es sogar möglich, durch Investitionsabzugsbetrag und Sonder-Abschreibung im Jahr vor der Anschaffung und im Jahr der Anschaffung Verluste zu erzeugen, die einem bis zu 2500 € Steuererleichterung bringen, ohne das man in den Folgejahren über die 410-€-Grenze rutscht.
Eigenverbrauch erhöht die Rentabilität
Eigenverbrauch bringt mehr Ersparnis: Statt die kWh für 12 Cent zu verkaufen, wird sie selbst verwendet und erspart einem in der Stromrechnung eine für aktuell 24 Cent gekaufte kWh (in 20 Jahren vielleicht sogar eine für 40 Cent gekaufte-kWh?), das Ganze lohnt sich also doppelt. Leider ist die Rechnung nicht ganz so einfach. Für die Eigenentnahme muss zumindest in den ersten fünf Jahren 5 Cent Umsatzsteuer abgezogen werden. Wenn Eigenverbrauch mit einkalkuliert wird, wird die Rechnung insgesamt wesentlich komplizierter und hängt stark von der Entwicklung des Strompreises ab.
Batteriespeicher lohnen sich nicht
Auch Anlagen mit Batteriespeicher können sich langfristig lohnen, allerdings verschlechtern Batteriespeicher die Wirtschaftlichkeit und verlängeren die Zeit bis zur Amortisation. Denn in 15 Jahren lässt sich ein Speicher nicht amortisieren (Stand Frühjahr 2018, Rechnung siehe unten). Ob sich langfristig ein Batteriespeicher lohnt, hängt stark von der Strompreisentwicklung ab. Es erscheint eine sinnvolle Strategie, die Entwicklung der Preise für Strom (steigend) und für Batteriespeicher (fallend) zu beobachten und ggf. später auf Batteriespeicher umzurüsten, evtl. wenn der Wechselrichter nach 10-15 Jahren kaputt geht (denn eine Speicheranlage benötigt ggf. einen anderen Wechselrichter.)
Stromabrechnung bei Kombination mit Wärmepumpe
Die Stromabrechnung kann auf mehrere Arten (Messkonzepte) geschehen.
- Man betreibt die Wärmepumpe über Haushaltsstrom und hat dadurch die Möglichkeit, den von der PV-Anlage erzeugten Strom sowohl für Wärmepumpen als auch für den Haushaltsstrom zu verwenden. Da die Wärmepumpentarife nicht mehr so attraktiv sind, ist das oft eine gute Lösung. In unserem Fall ergaben sich pro Jahr nur 35 € Mehrkosten, dadurch dass der Wärmepumpentarif nicht mehr genutzt wurde. Man braucht statt zwei Stromzählern dann nur einen, was einem jährlich ggf. mehr Geld (Miete & Grundgebühr) einspart als man Strommehrkosten durch den Verzicht auf den Wärmepumpentarif hat.
- Man entscheidet sich, ob man den von der PV-Anlage erzeugten Strom nur für den Wärmepumpenstrom oder nur für den Haushaltsstrom verwendet. Beim teuren Haushaltsstrom ist die Ersparnis pro kWh größer, die Wärmepumpe verbraucht durchgehender Strom. Man muss den entsprechenden Stromzähler ersetzen durch einen neuen Zähler, der Entnahme und Einspeisung messen kann, hat insgesamt zwei Stromzähler.
- Es gibt auch die Möglichkeit, durch geschickte Reihenschaltung der beiden Stromzählern und der Wärmepumpe den Wärmepumpentarif beizubehalten und den PV-Strom trotzdem für Wärmepumpe und Haushalt zu nutzen. Nicht bei allen Energieversorgern geht das. Bei uns ging es nicht und hätte sich auch nicht gelohnt.
- Wenn der Energieversorger dies nicht anbietet, kann alternativ auch ein sogenanntes Schütz eingesetzt werden, dass die Wärmepumpe in den Zeiten, wenn genügend Stromüberschuss da ist, auf den Haushaltsstromkreis umschaltet.
Ideale Größe einer PV-Anlage oft 10 kWp
Die Obergrenze für eine PV-Anlage sind in den meisten Fällen 10 kWp Spitzenleistung, da darüber EEG-Umlage bezahlt werden muss. Da eine 10-kWp-Anlage nicht doppelt so teuer ist wie eine 5-kWp-Anlage, erscheint es wirtschaftlich sinnvoll, an die 10-kWp-Grenze zu gehen, wenn die Dachfläche das her gibt. Auf der anderen Seite hat man bei einer kleinen Anlage (z.B. 5 kWp) einen höheren Anteil an Eigenverbrauch, was die Effektivität erhöht. Meine Berechnungen ergaben, dass sich die beiden genannten Effekte ungefähr ausgleichen und sich kleine und große PV-Anlagen gleichermaßen lohnen (ca. gleiche Rendite, nötige Investitionssumme und zu erwartender Gewinn bei der großen Anlage natürlich höher).
Kleinunternehmeregelung
Steuerlich ist es am günstigsten, wenn man erst nach fünf Jahren in die Kleinunternehmeregelung wechselt. Dann muss beim Kauf der Anlage keine Umsatzsteuer bezahlt werden. Allerding muss dann in den ersten fünf Jahren ca. 5 Cent Umsatzsteuer auf den durch Eigenverbrauch selbst entnommenen Strom bezahlt werden.
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- Sunny Design Web (Online-PV-Simulation)