Fortsetzung der Grundstücksgenehmigung..
Oh man, da muss ich irgendwie etwas falsch verstanden haben! Dachte ich doch wirklich, dass es nach der Abstimmung in der Gemeinderatssitzung mit Genehmigungen getan wäre. Naja, wie meine Frau erst neulich gesagt hat: "Haus bauen ist wie Heiraten, man macht es nur einmal im Leben und jeder erwartet von einem, dass man schon weiß wie es geht und was man alles braucht". So ist es in diesem Fall auch, denn ich dachte mit dem Beschluss im Dezember können wir jetzt dann gemütlich unseren Bauantrag einreichen sobald er fertig ist, doch so einfach ist es dann doch nicht.
Zum Verfahren: Da es sich bei uns um eine Bebauung außerhalb des Ortskerns und damit um eine Ortsrandbebauung handelt, ist es dann doch ein bisschen komplexer.
1. Der Gemeinderat muss abnicken, dass der "Acker" bebaut werden darf. Soweit sind wir jetzt!
2. Nun muss wohl die Gemeinde diesen Beschluss formulieren und mind. 1 Monat als Bekanntmachung aushängen, sodass Jemand der Bedenken hat, Zeit hat seine Einwände zu äußern.
3. Diese beantragte Bebauung wird nach ausräumen der Bedenken ebenfalls an die Versorger geschickt, sodass auch diese ihre Stellungnahme dazu abgeben können.
4. Ist das wiederum geschehen so werden die gesammelten Werke zum Landratsamt nach Schrobenhausen geschickt, um von dort nun auch eine Stellungnahme zu bekommen.
Sollte diese positiv ausfallen, so ist das Ding dann endlich durch und der Bebauungsplan wird aufgestellt.
Sollte diese Stellungnahme negativ ausfallen, dann muss im Gemeinderat erneut abgestimmt werden ob man der Aufstellung eines Bebauungsplanes trotz negativer Stellungnahme des Landratsamtes zustimmt.
5. Ich hoffe auch in diesem Fall bleibt man dann auch seiner Erststimme vom Dezember treu, alles andere wäre irgendwie auch unglaubwürdig.
Fazit: Der erste Schritt ist gemacht, dennoch brauchen wir Zeit (sind ja Ämter), gute Nerven und erneut ein Quäntchen Glück, dass wir relativ zeitnah unseren Bebauungsplan von allen Instanzen genehmigt bekommen.
.... to be continued....