Wasserrechtliche Erlaubnis und sonstige Schwierigkeiten

Montag, 13 November, 2017 - 14:27

Wasserrechtliche Erlaubnis und sonstige Schwierigkeiten

Wie bereits am 20. Oktober beschrieben, fehlte uns zu unserem Baufreistellungsverfahren (vereinfachte Baugenehmigung) die "wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des gesammtelten Niederschlagswasser.

Auf deutsch: Ich benötige eine Genehmigung, mein Regenwasser auf dem Grundstück zu versickern, obwohl dies im B-Plan sogar gefordert wird.

Da EBH diese vorgehensweise wohl aus Berlin und Brandenburg nicht kannte, haben wir diese in unserem Bauantrag vergessen. Nachdem ich diese Information vom Umweltamt bekommen habe, beauftragte ich EBH diese auszustellen. Leider war das Umweltamt mit dem ersten Versuch nicht zufrieden, da der von EBH berechnete Schacht mit einem Durchmesser von 1000 mm und 3,20 m tiefe viel zu klein war. Zudem fehlte die Berechnung nach DWA-A 138 mit Systemskizze.

Nach etwas hin und her, kam dann heraus, das EBH diese Berechnung nicht vornehmen kann, sodass wir wieder wertvolle Zeit verloren haben. Jedoch konnte ich mit dem wirklich sehr hilfreichen Mitarbeiter vom Umweltamt absprechen, dass wir die "Baugenehmigung" schon einmal beim Amt einreichen und sobald er diese dann auf den Tisch bekommt, wartet er auf die fehlenden Unterlagen. Ich habe dann parallel eine externe Firma, die GBU Fahrenkrug, beauftrag mir die Berechnung und die Systemskizze zu erstellen.

Ergebnis:

Wir müssen jetzt zwei Sickerschächte mit einem Durchmesser von 1500 mm und 3,20 m tiefe bauen. Mehrkosten für Anfträge und Berechnungen knappe 780,00 €.

Kurioses:

Hätten wir eine Muldenversickerung geplant, also das Regenwasser in einen gezogenen Graben versickern lassen, wäre dies genehmigungsfrei gewesen, da nur unterirdische Versickerungskonzepte wie Schächte genehmigt werden müssen.  Hoch lebe die deutsche Bürokratie!

Zwischenfazit Bauantrag: durchwachsen 

Wer mit EBH baut, muss darauf achten, dass die Regenwasserabführung, sowie die Anträge für die Schmutzwassereinleitung nicht mit angeboten werden und die nötigen Anträge auch nicht in der Baugenehmigung mit enthalten sind. Die Extrakosten sind zwar überschaubar, aber man muss dies auch erst einmal alles wissen. Eine kurze Info vorab, wäre sicher sehr hilfreich für uns gewesen und hätte Zeit gesparrt. Andererseits war EBH auch sehr schnell bei der nachträglichen Beauftragung.

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